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BGH Urteil v. - V ZR 307/13

Gesetze: § 1 Abs 3 S 2 BauGB, § 134 BGB, § 158 Abs 1 BGB, § 242 BGB

Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Verkaufs eines Gemeindegrundstücks unter der Bedingung des Zustandekommens eines bestimmten Bebauungsplans; Vertragsauflösungsanspruch des Erwerbers bei Unzumutbarkeit weiteren Abwartens des Bedingungseintritts

Leitsatz

1. Ein Kaufvertrag, mit dem eine Gemeinde ein Grundstück unter der aufschiebenden Bedingung verkauft, dass ein Bebauungsplan mit einem bestimmten Inhalt zustande kommt, verstößt nicht gegen das Koppelungsverbot des § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB.

2. Der Käufer kann sich von einem in dieser Weise aufschiebend bedingten Vertrag lösen, wenn ihm ein Zuwarten auf das Gelingen der Bauleitplanung unzumutbar geworden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2016 S. 119 Nr. 2
WM 2016 S. 525 Nr. 11
OAAAF-08654

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