Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (juris: DRNeuG SN) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine unzulässige belastende Rückwirkung - Stichtags- und Übergangsregelung sachgerecht - zudem keine Verletzung des Willkürverbots bzgl der Zubilligung einer Entschädigung - keine Verletzung der Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV