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BVerwG Beschluss v. - 5 P 12/14

Gesetze: § 4 Abs 3 TVöD, § 2 Abs 2 S 1 BPersVWO, § 13 Abs 1 S 1 BPersVG, § 13 Abs 2 BPersVG, § 14 Abs 4 AÜG, § 14 Abs 1 AÜG

Auswirkungen der Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD auf die Wahlberechtigung zum Personalrat der gestellenden Dienststelle

Leitsatz

1. Der Wahlvorstand verliert mit dem Erlöschen seines Amtes seine Beteiligtenfähigkeit im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren.

2. Während einer Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD sind die gestellten Beschäftigten nicht berechtigt, an der Wahl zum Personalrat der gestellenden Dienststelle durch Stimmabgabe teilzunehmen. Infolgedessen sind sie auch nicht in das dortige Wählerverzeichnis einzutragen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2015:220915B5P12.14.0

Fundstelle(n):
UAAAF-08798

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