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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 652/15 B ER

Gesetze: SGB II § 11; SGG § 86b Abs. 2 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Tritt ein Erbfall bei laufendem SGB II-Leistungsbezug ein, ist das Erbe Einkommen iSv § 11 Abs 1 SGB II (stdge Rspr des BSG, zuletzt: Urt v , B 14 AS 10/14 R, juris).

2. Gehört zur Erbmasse ein werthaltiges und veräußerungsfähiges Kfz, hat der SGB II-Leistungsbezieher dieses Einkommen zu verwerten, um seinen Bedarf zu sichern. Solange dies nicht erfolgt und das Kfz weiterhin vorhanden ist, fehlt es an der Hilfebedürftigkeit und damit am Anordnungsanspruch.

Fundstelle(n):
BAAAF-08829

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