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BFH Urteil v. - IV R 39/12

Gesetze: EStG § 14a Abs. 4, EStG § 4a Abs. 2 Nr. 1, FGO § 96 Abs. 1

Gesonderte und einheitliche Feststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte einer Mitunternehmerschaft; Entscheidung über die Gewährung des Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG in der Einkommensteuerveranlagung der Mitunternehmer

Leitsatz

1. Über den Freibetrag gemäß § 14a Abs. 4 EStG ist nicht im Rahmen der Gewinnfeststellung einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft, sondern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Mitunternehmer zu entscheiden. Lediglich die Höhe des Gewinns, der durch die Veräußerung oder Entnahme des land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens entstanden ist, und die Verteilung dieses Gewinns auf die einzelnen Gesellschafter sind im Gewinnfeststellungsverfahren mit Bindungswirkung für die Einkommensteuerfestsetzung festzustellen.
2. Ein Sonderbetriebsgewinn ist als selbständig anfechtbare Feststellung im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung festzustellen.
3. In der selbständigen Feststellung der laufenden Einkünfte einer Gesamthand darf ein Sonderbetriebsgewinn nicht mit einfließen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 30 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2016 S. 77
ZAAAF-08847

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