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OFD Niedersachsen - S 7240 - 37 - St 187 VD

Steuersatz für Umsätze aus der Überlassung von Computerprogrammen (Software)

Die entgeltliche Überlassung urheberrechtlich geschützter Computerprogramme unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Urheber oder Nutzungsberechtigte dem Leistungsempfänger die in § 69 UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht als Nebenfolge einräumt (BStBl 2005 II, S. 415 und 419; Abschn. 12.7 Abs. 1 Satz 10 UStAE) . Im Einzelnen gilt Folgendes:

1. Vertrieb von Standard-Software und sogenannten Updates

Der Verkauf von Standard-Software und sogenannten Updates auf Datenträgern ist eine Lieferung (s. Abschn. 3.5 Abs. 2 Nr. 1 UStAE ).

Bei der Übertragung von Standard-Software auf elektronischem Wege (z. B. über das Internet) hingegen handelt es sich um eine sonstige Leistung (s. Abschn. 3.5 Abs. 3 Nr. 8 Satz 2 UStAE).

Standard-Software sind serienmäßig hergestellte Gegenstände, die von jedem beliebigen Käufer erworben und nach ihrem Aufbau und begrenzter Ausbildung in Standardform verwendet werden können, um gleiche Anwendungen oder Aufgaben auszuführen. Sie bestehen aus einer kohärenten und unabhängigen Serie von Programmen und Datenträgermaterial und schließen oft die Dienstleistungen des Aufbaus, der Ausbildung und der Wartung mit ein. Hierzu gehört Software für Heimcomputer und Computerspiele. Ferner gehören hierzu S...

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