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BAG Urteil v. - 5 AZR 500/14

Gesetze: § 134 BGB, § 612 Abs 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB

Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

Leitsatz

Die Vergütungsvereinbarung einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule im Freistaat Sachsen ist nach § 134 BGB nichtig, wenn die Vergütung 80 % der Vergütung einer vergleichbaren Lehrkraft an einer öffentlichen Schule unterschreitet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:190815.U.5AZR500.14.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 3059 Nr. 50
DB 2015 S. 7 Nr. 49
GAAAF-09043

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