Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung über die Abhängigkeit eines Bürokostenzuschusses vom ungekündigten Zustand des Vertragsverhältnisses
Leitsatz
Eine Vertragsbestimmung, wonach die Zahlung eines zweckgebundenen Bürokostenzuschusses an den Handelsvertreter davon abhängig gemacht wird, dass das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt der Zahlung ungekündigt besteht, stellt jedenfalls dann eine erhebliche Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit des Handelsvertreters dar, die gegen die zwingende Regelung in § 89 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 HGB verstößt und damit gemäß § 134 BGB unwirksam ist, wenn der Handelsvertreter für die ordentliche Kündigung des Vertrags eine mehrjährige Kündigungsfrist einzuhalten hat (Abgrenzung zu , BGHZ 124, 351).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2945 Nr. 49 BB 2016 S. 18 Nr. 1 DB 2015 S. 7 Nr. 49 DB 2016 S. 107 Nr. 2 DStR 2015 S. 12 Nr. 49 NJW 2015 S. 8 Nr. 49 NJW 2016 S. 242 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2015 S. 3726 WM 2015 S. 2315 Nr. 49 AAAAF-09084