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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 228/12

Gesetze: SGB 2 § 12 Abs 3 Nr 6 Var 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Berücksichtigung einer Lebensversicherung als anrechenbares Vermögen stellt keine besondere Härte dar, wenn keine Versorgungslücke vorliegt.

Fundstelle(n):
MAAAF-09148

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