Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten im Streifendienst; Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand
Leitsatz
Bei einem Polizeibeamten, der weder an einer regelmäßigen Arbeitsstätte noch an einem Tätigkeitsmittelpunkt zum Einsatz kommt, sondern im Einsatz- und Streifendienst und damit schwerpunktmäßig außerhalb der Polizeidienststelle im Außendienst tätig ist, ist von einer Auswärtstätigkeit auszugehen, die zum Werbungskostenabzug von Wegekosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in tatsächlicher Höhe und nach § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG von Mehraufwendungen für die Verpflegung berechtigt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 196 Nr. 2 HFR 2016 S. 195 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2015 S. 3885 AAAAF-09207