Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VI R 8/15

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1

Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten im Streifendienst; Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand

Leitsatz

Bei einem Polizeibeamten, der weder an einer regelmäßigen Arbeitsstätte noch an einem Tätigkeitsmittelpunkt zum Einsatz kommt, sondern im Einsatz- und Streifendienst und damit schwerpunktmäßig außerhalb der Polizeidienststelle im Außendienst tätig ist, ist von einer Auswärtstätigkeit auszugehen, die zum Werbungskostenabzug von Wegekosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in tatsächlicher Höhe und nach § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG von Mehraufwendungen für die Verpflegung berechtigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 196 Nr. 2
HFR 2016 S. 195 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2015 S. 3885
AAAAF-09207

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank