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Körperschaftsteuer | Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen (BFH)
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 34 Abs. 9 Nr. 4 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes infolge Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verfassungswidrig ist (; veröffentlicht am ).
Hintegrrund: Streitpunkt sind die Folgen der Mehrabführung für das Jahr 2004 einer Organ-GmbH, die handelsrechtlich einen Gewinn erzielte, in der Steuerbilanz jedoch einen Verlust auswies. Die Abweichung resultierte daraus, dass die Organ-GmbH ehemals ein steuerfreies gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen war und mit Eintritt in die Steuerpflicht die stillen Reserven in ihrer Steuerbilanz unbesteuert aufstocken durfte. Daraus resultierte eine zusätzliche steuerliche AfA, die...