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Online-Nachricht - Freitag, 27.06.2014

Arbeitsrecht | Betriebsratsmitglied - Abschluss eines Folgevertrags (BAG)

Die Weigerung des Arbeitgebers, nach Ablauf der Befristung mit einem Betriebsratsmitglied einen Anschlussvertrag abzuschließen, stellt eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn sie wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt. Das Betriebsratsmitglied hat in einem solchen Fall einen Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags ().

Hintergrund: Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung zulässig. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BAG auch für Betriebsratsmitglieder (). Deren Betriebsratsamt steht der Anwendung des TzBfG ni...

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