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Online-Nachricht - Dienstag, 23.12.2014

Umsatzsteuer | Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH)

Die Voraussetzungen für die Besteuerung einer Verwendungsentnahme liegen bei verspäteter Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen nicht vor. Ein trotz verspäteter Zuordnung und damit materiell-rechtlich unrichtig in Anspruch genommener Vorsteuerabzug, der im Abzugsjahr verfahrensrechtlich nicht mehr entzogen werden kann, ist nach § 15a UStG in den Folgejahren zu berichtigen (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen kann einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt werden, wenn der Vorsteuerabzug nicht n...

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