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Online-Nachricht - Mittwoch, 17.11.2010

Umsatzsteuer | Keine Istbesteuerung für freiwillig buchführende Steuerberater (BFH)

Der BFH hat klargestellt, dass Steuerberater und Steuerberatungssozietäten als Freiberufler keinen Anspruch auf die Istversteuerung haben, wenn sie freiwillig Bücher führen und ihren Gewinn durch Bestandvergleich ermitteln (; veröffentlicht am ).

Hierzu führt der BFH weiter aus: Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen ist nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) berechtigt. Aufgrund des Normzweckes und der Entstehungsgeschichte des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt die Option zur Versteuerung der Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs über den Gesetzeswortlaut hinaus zusätzlich voraus, dass ein freiberuflich tätiges Unternehmen weder nach steuerlichen noch nach nichtsteuerlichen Vorschr...

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