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Online-Nachricht - Mittwoch, 19.01.2011

Einkommensteuer | Rückwirkende Verteilung von voraus gezahltem Erbbauzins (BFH)

Der BFH hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er die rückwirkende Einführung einer Regelung (§ 11 Abs. 2 S. 3 EStG) über die Aufteilung von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen auf die Laufzeit des Erbbaurechts für verfassungswidrig hält (; veröffentlicht am ).

Dazu führt der BFH weiter aus: Nach Auffassung des BFH ist diese Neuregelung mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes insoweit unvereinbar, als danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auch dann auf den Zeitraum des Erbbaurechts zu verteilen sind, wenn sie im Jahr 2004, aber noch vor Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am verbindlich vereinbart und gezahlt wurden.

Der BFH hält das Vertrauen des Steuerpflichtigen in di...

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