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BGH Urteil v. - II ZR 281/14

Gesetze: § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 3 BGB, § 209 BGB, § 690 Abs 1 Nr 3 ZPO

Verjährungshemmung durch Mahnbescheid: Anforderungen an Individualisierung von Einzelansprüchen; Nachholung der Individualisierung nach Verjährungsfristablauf im Streitverfahren

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten. Der Beklagte war Partner. Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Rückzahlung einer für das Jahr 2008 gewährten variablen Vergütung sowie Erstattung des Zeitaufwands zweier Partner sowie der Kosten für die Einholung externer Gutachten im Zusammenhang mit der Aufklärung behaupteter Pflichtverletzungen des Beklagten bei der Übernahme und Betreuung eines Mandats.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 14 Nr. 15
NJW 2016 S. 1083 Nr. 15
AAAAF-17667

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