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BGH Urteil v. - V ZR 76/14

Gesetze: § 62 Abs 1 ZPO, § 307 ZPO

Notwendige Streitgenossenschaft: Widerruf der Prozesshandlung eines anwesenden Streitgenossen durch einen säumigen Streitgenossen

Leitsatz

Waren notwendige Streitgenossen in einem Termin zur mündlichen Verhandlung säumig, können sie eine Prozesshandlung, die ein anwesender Streitgenosse mit Wirkung für sie vorgenommen hat, in den Tatsacheninstanzen in nachfolgenden mündlichen Verhandlungen widerrufen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 8 Nr. 51
NJW 2016 S. 716 Nr. 10
ZIP 2016 S. 96 Nr. 2
AAAAF-17680

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