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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 3 KA 105/15 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den Voraussetzungen der Anordnung des Sofortvollzugs bei Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung wegen Alkoholabhängigkeit.

2. Bei der Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsausübung eines Vertragsarztes, weshalb insoweit hohe Anforderungen zu stellen sind. Diese sind als erfüllt anzusehen, wenn ohne Anordnung des Sofortvollzugs das Patientenwohl durch ein festgestelltes Alkoholabhängigkeitssyndrom gefährdet ist.

Fundstelle(n):
AAAAF-17829

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