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BFH Urteil v. - X R 47/13

Gesetze: AO § 162 Abs. 2, FGO § 155, FGO § 96 Abs. 1, ZPO § 563 Abs. 1

Schätzung von Besteuerungsgrundlage bei Verletzung der Vorlagepflicht (hier: eine Kassendatei)

Leitsatz

1. Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich, ob ihn hieran ein Verschulden trifft. Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen (hier: Kassendatei) nicht vorlegen will, so kann nichts anderes gelten, so dass in diesem Fall § 162 Abs. 2 AO entsprechend anzuwenden ist.
2. Das Finanzgericht ist nicht an die vom Finanzamt gewählte Schätzungsmethode gebunden, weil es nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 AO eine eigene, selbständige Schätzungsbefugnis besitzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 171 Nr. 2
HFR 2016 S. 188 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2016 S. 157
JAAAF-17852

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