Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung als umsatzsteuerbare Leistungen; wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Mehrwertsteuerrechts
Leitsatz
1. Werden die von einer gemeinnützigen GmbH durchgeführten Qualifizierungs-, Ausbildungs-, Umschulungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Arbeitslose, Jugendliche und gesellschaftlich benachteiligte Menschen durch Zahlungen einer Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung finanziert, liegen umsatzsteuerbare Leistungen vor, wenn sich die Leistung der GmbH auf die Erlangung der Zahlung richtet. 2. Zu dem bei einer Vorsteueraufteilung analog § 15 Abs. 4 UStG im Rahmen einer Schätzung maßgeblichen "Gesamtumsatz" gehören auch Zuschüsse, weil sie den Umfang der nicht steuerbaren Tätigkeit des Unternehmers widerspiegeln. 3. Auch gemeinnützige, aus ideellen Zwecken verfolgte Tätigkeiten können wirtschaftliche Tätigkeiten i.S. des Umsatzsteuerrechts sein.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 252 Nr. 2 DStR 2016 S. 2681 Nr. 46 DAAAF-17854