Gesetze: UStG § 4 Nr. 14, EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c
„Tumormeldung“ eines Arztes für ein Krebsregister keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung
Leitsatz
1. Meldet ein Arzt bestimmte Identitätsdaten von Patienten und deren epidemiologische Daten (z.B. Tumordiagnose, Lokalisation des Tumors und Art der Therapie) an eine Klinik als "zentrale Anlaufstelle" zur Weiterleitung der Tumordokumentationen an das Krebsregister und erhält er für jede "Tumormeldung" eine (pauschale) Vergütung von der Klinik, sind diese Umsätze nicht umsatzsteuerfrei. 2. Für die Annahme eines therapeutischen Zwecks von "Tumormeldungen" für das Krebsregister genügt es nicht, dass andere Ärzte ihre konkreten Therapiemaßnahmen auf die Eintragungen im Krebsregister abstimmen können und die Datenbank der Verbesserung der medizinischen Betreuung der Patienten dient.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 249 Nr. 2 KÖSDI 2016 S. 19675 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2015 S. 3885 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2016 S. 321 UVR 2016 S. 68 Nr. 3 NAAAF-17855