Steuerentstehungstatbestand des § 39 Abs. 6 Satz 5 EnergieStG; Schätzung der im Veranlagungszeitraum noch nicht abgerechneten Erdgasmengen
Leitsatz
1. Sofern ein Energieversorgungsunternehmen aufgrund seines Abrechnungsverfahrens - insbesondere aufgrund der über das gesamte Jahr verteilten Zählerablesung - nicht in der Lage ist, die Mengen an Erdgas, die in einem Kalenderjahr den jeweiligen Kunden geliefert worden sind, bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres zuverlässig zu ermitteln, ist es nach § 39 Abs. 6 EnergieStG zulässig, anzumeldende Erdgasmengen auf der Grundlage einer Schätzung zu ermitteln. 2. Der in § 39 Abs. 6 Satz 5 EnergieStG normierte Entstehungstatbestand der Energiesteuer ist nur dann erfüllt, wenn die angemeldete Steuer zumindest zu einem Teil auf einer Schätzung beruht und wenn sich nach dem Ende des Ablesezeitraums aufgrund der nunmehr feststehenden tatsächlichen Verbrauchsmengen eine Differenzmenge und das Erfordernis einer Berichtigung ergeben. 3. Unterlässt der Steuerpflichtige eine solche Schätzung und meldet er lediglich die tatsächlich abgelesene und abgerechnete Erdgasmenge zur Versteuerung an, ist davon auszugehen, dass die Steuer für die nicht angemeldete Erdgasmenge nach § 38 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG im Veranlagungsjahr entstanden und für dieses Jahr auch anzumelden ist.