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BGH Urteil v. - I ZR 75/14

Gesetze: § 85 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG vom

Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse: Umfang der sekundären Darlegungslast des Internetanschlussinhabers – Tauschbörse III

Leitsatz

Tauschbörse III

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Rechtsverletzung begangen wird, genügt seiner sekundären Darlegungslast im Hinblick darauf, ob andere Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten, nicht dadurch, dass er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behauptet (Fortführung von , BGHZ 200, 76 - BearShare).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 8 Nr. 1
NJW 2016 S. 953 Nr. 13
JAAAF-18247

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