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BGH Urteil v. - I ZR 7/14

Gesetze: § 85 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG vom , § 832 Abs 1 S 1 BGB

Urheberrechtsverletzung im Internet: Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern eines minderjährigen Kindes hinsichtlich des Verbots der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen – Tauschbörse II

Leitsatz

Tauschbörse II

1. Eltern sind verpflichtet, die Internetnutzung ihres minderjährigen Kindes zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch eine Urheberrechte verletzende Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen zu verhindern. Allerdings genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Nicht ausreichend ist es insoweit, dem Kind nur die Einhaltung allgemeiner Regeln zu einem ordentlichen Verhalten aufzugeben (Fortführung von , GRUR 2013, 511 Rn. 24 - Morpheus).

2. Sind Eltern gemäß § 832 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für eine durch die zu beaufsichtigende Person widerrechtlich herbeigeführte Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann der zu ersetzende Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 28 Nr. 26
NJW 2016 S. 6 Nr. 1
NJW 2016 S. 950 Nr. 13
TAAAF-18248

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