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BSG Urteil v. - B 13 R 24/14 R

Gesetze: § 133 SGB 6 vom , § 134 Abs 1 SGB 6 vom , § 134 Abs 2 SGB 6 vom , § 134 Abs 3 SGB 6 vom , § 134 Abs 4 Nr 7 SGB 6 vom , § 134 Abs 4 Nr 11 SGB 6 vom , § 134 Abs 5 SGB 6 vom , § 138 Abs 1 SGB 6 vom , § 138 Abs 4 SGB 6 vom , § 149 Abs 5 SGB 6, § 273 Abs 1 SGB 6, § 273 Abs 2 SGB 6, § 4 Abs 2 BBergG, § 13 GmbHG, § 1 KnArbV, § 2 RKG

Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem Bergbausanierungsbetrieb zur allgemeinen Rentenversicherung

Leitsatz

1. Ein gesellschaftsrechtlich selbstständiger Betrieb mit dem Unternehmenszweck der Sanierung vormals für den Braunkohletagebau genutzter Flächen ist kein knappschaftlicher Betrieb.

2. Reparaturarbeiten an bei der Sanierung von Tagebauflächen eingesetzten mobilen Erdbaugeräten, die nicht ebenso kräftezehrend und gesundheitsgefährdend wie Arbeiten unter Tage sind, stellen keine knappschaftlichen Arbeiten dar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:160615UB13R2414R0

Fundstelle(n):
IAAAF-18295

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