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BFH Urteil v. - III R 15/13

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b

Grundsätze über den zulagenschädlichen Einsatz von Baugeräten außerhalb des Fördergebiets nicht auf Brennerstationen und Notebooks übertragbar

Leitsatz

1. Ein Wirtschaftsgut verbleibt i.S. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b InvZulG 2007 grundsätzlich nicht im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebiets zum Einsatz kommt. In engen Grenzen hat die Rechtsprechung bei Wirtschaftsgütern, die ihrer Art nach nicht dazu bestimmt sind, im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte eingesetzt zu werden und deshalb typischerweise außerhalb der Betriebsstätte Verwendung finden, Ausnahmen von den strengen Verbleibensregeln zugelassen.
2. Die im (BStBl 2008 I S. 590 Tz. 72) enthaltenen Grundsätze über den zulagenunschädlichen Einsatz von Baugeräten außerhalb des Fördergebiets, der sich zusammengerechnet auf bis zu fünf Monate belaufen kann, sind nicht auf mobile Brennerstationen und Notebooks eines Betriebs der produktionsnahen Dienstleistungen anzuwenden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 241 Nr. 2
PAAAF-18420

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