Link kopieren Per E-Mail teilen WhatsApp X.com Facebook LinkedIn Per App teilen Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an. oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei. Dokumentvorschau Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. 23.10.2014 - 5 K 97/14 Gesetze: AO § 68 Nr. 2 Buchst. B, UStG 2008 § 12 Abs. 2 Nr. 8Umsatzsteuer: Zweckbetrieb, Leistungen von Jugendherbergen, Ermäßigter Steuersatz Leitsatz Soweit Leistungen eines Stpfl. seinen Satzungszwecken nach § 4 Nr. 24 UStG unmittelbar dienen, sind sie umsatzsteuerfrei. Leistungen an allein reisende Erwachsene fallen nicht darunter, denn sie dienen nicht unmittelbar dem Satzungszweck des Klägers. Zu den Voraussetzungen des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG. Leistungen von Jugendherbergen an allein reisende Personen über 27 Jahre werden i.R. eines Zweckbetriebes erbracht und unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, wenn diese Leistungen nicht mehr als 10 % des gesamten Umsatzes ausmachen. Diese Entscheidung steht in Bezug zuBFH 10.8.2016 - V R 11/15Fundstelle(n): NAAAF-18600 In diesem Produkt ist das Dokument enthalten: