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FG Köln Urteil v. - 10 K 2087/14 EFG 2016 S. 296 Nr. 4

Gesetze: BewG § 9 Abs 2 Satz 1, BewG § 12 Abs 1 Satz 1, EStG § 6 Abs 6 Satz 1

Einkommensteuer

Anteilserwerb, Bewertung bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Leitsatz

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage handelt es sich um einen Tauschvorgang, bei dem sich nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG die Anschaffungskosten des eingetauschten Wirtschaftsguts (hier der Geschäftsanteile) nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts (hier einer Forderung gegen die Tochtergesellschaft) bemessen. War der gemeine Wert der Forderung wegen Überschuldung der Tochtergesellschaft unter den Nennwert gesunken, ist dieser Wert anzusetzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 296 Nr. 4
EStB 2016 S. 225 Nr. 6
ZAAAF-18609

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