Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter: Ordnungsgemäße Aufklärung über den Anteil der Emissionskosten
Tatbestand
Der Drittwiderbeklagte beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 29. November 2005 im Modell "Classic" mit einer Einmalzahlung von 50.000 € zzgl. 3.000 € Agio sowie in der Beteiligungsform "Sprint" mit einer Rateneinlage von 102.000 € zzgl. 6.120 € Agio als atypischer stiller Gesellschafter an der Beklagten. Die Beteiligung wurde ihm von einer Vermittlerin in einem Gespräch erläutert, dessen Inhalt zwischen den Parteien streitig ist. Der Drittwiderbeklagte hat seine Ansprüche aus der Beteiligung an die Klägerin, seine Ehefrau, abgetreten.