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BGH Beschluss v. - VI ZB 38/13

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO, § 511 ZPO, §§ 511ff ZPO, § 517 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG

Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht eines Beschwerdegerichts bei Zweifeln an der Glaubhaftmachung rechtzeitiger Absendung der Berufungsschrift durch anwaltliche Versicherung

Fundstelle(n):
WM 2016 S. 895 Nr. 19
YAAAF-18712

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