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BGH Beschluss v. - IV ZB 22/15

Gesetze: § 129 Abs 1 ZPO, § 130 Nr 1 ZPO, § 520 Abs 5 ZPO

Berufungsbegründung: Wahrung der Frist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens und einer falschen Parteibezeichnung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IAAAF-18713

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