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BSG Urteil v. - B 12 KR 23/13 R

Gesetze: § 7 Abs 1 SGB 4

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer Familiengesellschaft mit freier Hand in der Führung der Geschicke der GmbH - Familiengesellschaft - fehlende Rechtsmacht - keine Heranziehung der für das Arbeitsförderungsrecht entwickelten "Kopf und Seele"-Rechtsprechung bei der Statusbeurteilung

Leitsatz

Die insbesondere für das Leistungsrecht der Arbeitsförderung entwickelte "Kopf und Seele"-Rechtsprechung, wonach bestimmte Angestellte einer Familiengesellschaft ausnahmsweise als Selbstständige zu betrachten sind, wenn sie faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen, ist für die Statusbeurteilung im sozialversicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis nicht heranzuziehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:290715UB12KR2313R0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 1378 Nr. 24
DStR 2017 S. 1333 Nr. 24
VAAAF-18726

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