Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Berücksichtigung von Kranken- und Pflegevorsorgeunterhalt nach Ehescheidung - Zulässigkeit - Anschlussrevision
Leitsatz
Ein nach einer Ehescheidung vom Unterhaltsverpflichteten dem freiwillig krankenversicherten Unterhaltsberechtigten geleisteter Kranken- und Pflegevorsorgeunterhalt ist der Bemessung der Beiträge mit zugrunde zu legen.