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BGH Urteil v. - I ZR 14/14

Gesetze: § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 5 Alt 1 UrhG, § 15 Abs 3 UrhG, § 22 S 1 Alt 1 UrhG, § 78 Abs 2 Nr 3 Alt 1 UrhG, Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001

Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller: Vergütungsansprüche wegen Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

Leitsatz

Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen ist im Allgemeinen nicht als öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG anzusehen. Sie greift daher in der Regel nicht in das ausschließliche Recht der Urheber von Musikwerken oder Sprachwerken ein, Funksendungen ihrer Werke durch Lautsprecher öffentlich wahrnehmbar zu machen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 5 Fall 1, § 22 Satz 1 Fall 1 UrhG) und begründet auch keinen Anspruch der ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung, soweit damit Sendungen ihrer Darbietungen öffentlich wahrnehmbar gemacht werden (§ 78 Abs. 2 Nr. 3 Fall 1 UrhG).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 2273 Nr. 31
TAAAF-18825

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