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BMF - IV A 3 - S 0062/15/10005 BStBl 2015 I S. 1018

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom ( BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das (BStBl 2015 I S. 571) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  1. Die Nummer 5 des AEAO zu § 30 wird wie folgt geändert:

    1. Die Angabe „– § 4a Abs. 3 Satz 4 des Melderechtsrahmengesetzes;” wird durch die Angabe „– § 6 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes;” ersetzt.

    2. Die Angabe „– § 5 Abs. 2, §§ 10, 10a Steuerberatungsgesetz;” wird durch die Angabe „– § 5 Abs. 2 und 3 und §§ 10, 10a des Steuerberatungsgesetzes;” ersetzt.

  2. Der erste Spiegelstrich der Nr. 1.8.3 des AEAO zu § 122 wird wie folgt gefasst:

  3. Der AEAO vor §§ 172 – 177 wird wie folgt geändert:

    1. Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

      5.

      „Die falsche Bezeichnung der Änderungsvorschrift im Änderungsbescheid führt nicht zur Rechtswidrigkeit des geänderten Bescheids ( BStBl 2015 II S. 593). Für die Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids ist allein maßgeblich, dass er im Zeitpunkt seines Erlasses d...

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