Inländische Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft nicht rechtsbehelfsbefugt
Leitsatz
1. Eine Klage kann dann auf die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung des Finanzamts (FA) gerichtet werden, wenn geltend gemacht wird, das FA habe den Einspruch zu Unrecht verworfen und demgemäß den dem Verfahren zugrunde liegenden Bescheid sachlich nicht nach den Vorgaben des § 367 Abs. 2 AO überprüft. 2. Werden die aus einer ausländischen Personengesellschaft erzielten, sich aufgrund ihrer Freistellung nach einem DBA lediglich über den Progressionsvorbehalt auf die Höhe des Steuersatzes auswirken Einkünfte nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO festgestellt, sind die Gesellschafter nicht rechtsbehelfsbefugt, wenn Uneinigkeit über die Qualifikation und/oder die Höhe der gemeinschaftlich erzielten Einkünfte besteht.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 164 Nr. 2 LAAAF-18884