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BFH Beschluss v. - VII B 113/15

Gesetze: FGO § 138 Abs. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 1, StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

Abgabe der auf die Hauptsache bezogene übereinstimmende Erledigungserklärung im NZB-Verfahren; Wirksamkeit der Erledigungserklärung

Tatbestand

I. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) hat die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Steuerberaterkammer) die Bestellung des Klägers als Steuerberater nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes widerrufen. Die Klage hatte keinen Erfolg. Mit Schriftsatz vom 24. August 2015 hat der Kläger Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt, diese jedoch nicht begründet. Nach Ablauf der Begründungsfrist hat die Steuerberaterkammer mit Schreiben vom 30. September 2015 mitgeteilt, dass der Widerrufsbescheid mit Bescheid vom selben Tage aufgehoben worden sei. Daraufhin hat der Kläger den Rechtsstreit mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 in der Hauptsache für erledigt erklärt. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 hat sich die Steuerberaterkammer der Erledigungserklärung des Klägers angeschlossen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 220 Nr. 2
KAAAF-18893

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