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BFH Beschluss v. - VII B 68/15

Gesetze: GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, AO § 69, AO § 191, AO § 219, AO § 381, EnergieStG § 64, BierStG § 30, BranntwMonG § 158 Nr. 3, BImSchG § 37a, BImSchG § 37c, BImSchG § 62

Haftungsrechtliche Vorschriften der AO auf die Regelung in § 37c anwenbar; Erhebung der Ausgleichsabgabe nicht verfassungswidrig

Tatbestand

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war Geschäftsführer einer GmbH, die im Februar 2014 auf eine Ltd. & Co. KG verschmolzen wurde. Nach Austritt des vorletzten Gesellschafters wuchs das Vermögen der Ltd. & Co. KG gemäß § 738 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im März 2014 ihrer Komplementärin an. Diese wurde am 10. März 2015 aus dem Handelsregister gelöscht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 173 Nr. 2
YAAAF-18897

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