Haftungsrechtliche Vorschriften der AO auf die Regelung in § 37c anwenbar; Erhebung der Ausgleichsabgabe nicht verfassungswidrig
Tatbestand
I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war Geschäftsführer einer GmbH, die im Februar 2014 auf eine Ltd. & Co. KG verschmolzen wurde. Nach Austritt des vorletzten Gesellschafters wuchs das Vermögen der Ltd. & Co. KG gemäß § 738 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im März 2014 ihrer Komplementärin an. Diese wurde am 10. März 2015 aus dem Handelsregister gelöscht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 173 Nr. 2 YAAAF-18897