Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - II R 50/13

Gesetze: GrEStG § 6a, UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 2, UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 3, AEUV Art. 107 Abs. 1, FGO § 122 Abs. 2, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, UmwG § 123, UmwG § 124

Beitrittsaufforderung an das BMF zur Stellungnahme zu den Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Leitsatz

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i.S. des § 2 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen.
Das BMF soll auch zum Verhältnis von § 6a Sätze 3 und 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a Satz 1 GrEStG, der durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwG auch diese Umwandlungsvorgänge in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung nehmen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 236 Nr. 2
AAAAF-19021

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank