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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1449/14 EFG 2016 S. 198 Nr. 3

Gesetze: EStG § 22 Abs. 3

Zahlung auf Grund eines Vertrages über die Übergabe von Informationen an die Strafverfolgungsbehörden als sonstige Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Eine Zahlung auf Grund eines entgeltlichen Vertrages über die Übergabe von Informationen an die Strafverfolgungsbehörden zum Nachweis einer Straftat erbrachte Leistung stellt eine sonstige Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 198 Nr. 3
PStR 2016 S. 56 Nr. 3
NAAAF-28829

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