Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Wiedergabe eines auf einer Website öffentlich zugänglichen, geschützten Videofilms bei Einbettung in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik - Die Realität II
Leitsatz
Die Realität II
Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing" stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2015 S. 28 Nr. 30 NJW 2016 S. 8 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2015 S. 2201 ZIP 2015 S. 55 Nr. 29 wistra 2015 S. 3 Nr. 8 MAAAF-32411