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BGH Urteil v. - VI ZR 271/14

Gesetze: Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGB

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Löschungsanspruch des ehemaligen Partners einer intimen Liebesbeziehung hinsichtlich privater und mit Einwilligung aufgenommener Fotos und Filmaufnahmen insbesondere vom Geschlechtsverkehr

Leitsatz

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 1094 Nr. 15
PAAAF-32423

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