Verfahren der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung von Gasnetznutzungsentgelten: Behandlung von Guthaben auf Gesellschafter-Privatkonten sowie von Rückstellungen des Gasnetzbetreibers für das Regulierungskonto im Rahmen der Eigenkapitalermittlung und -verzinsung; Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer; Abschreibung eines Investitionskostenzuschusses für die Errichtung einer Erdgasleitung in einem vorgelagerten Netz - Stadtwerke Freudenstadt II
Leitsatz
Stadtwerke Freudenstadt II
1a. Guthaben auf Gesellschafter-Privatkonten sind kein betriebsnotwendiges Eigenkapital nach § 7 Abs. 1 Satz 2 GasNEV.
1b. Rückstellungen für das Regulierungskonto nach § 5 ARegV sind bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung entweder als verzinsliches Fremdkapital im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 GasNEV oder als Abzugskapital nach § 7 Abs. 2 GasNEV zu behandeln.
2. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer ist die Eigenkapitalverzinsung. Eine Bereinigung der Eigenkapitalverzinsung um die Gewerbesteuer ("Im-Hundert-Rechnung") ist nach § 8 GasNEV ausgeschlossen.
3. Der von einem Netzbetreiber an den Betreiber eines vorgelagerten Netzes für die Errichtung einer Erdgasleitung gezahlte Investitionskostenzuschuss ist in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 GasNEV über eine Dauer von 20 Jahren linear abzuschreiben.