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BGH Beschluss v. - XII ZB 407/12

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 514 Abs 2 S 1 ZPO

Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung des Einspruchstermins infolge Delegierung der Frist- und Termineintragung auf einen Auszubildenden

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt darf die Eintragung von Fristen und Terminen grundsätzlich nicht auf noch auszubildende Kräfte übertragen (im Anschluss an , RuS 2009, 393).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 6 Nr. 3
NJW-RR 2016 S. 505 Nr. 8
WM 2016 S. 182 Nr. 4
SAAAF-32474

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