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BGH Beschluss v. - II ZB 28/14

Gesetze: § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO

Zuständigkeits- und Rechtmittelstreitwert einer Auskunftsklage

Leitsatz

Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 4
NJW 2016 S. 8 Nr. 3
WM 2016 S. 75 Nr. 2
ZIP 2016 S. 70 Nr. 2
BAAAF-32484

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