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BGH Urteil v. - VI ZR 492/14

Gesetze: § 15 Abs 2 RVG, § 287 ZPO

Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen

Leitsatz

Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegt regelmäßig nicht dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG vor.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 1245 Nr. 17
LAAAF-32485

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