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BGH Beschluss v. - IX ZB 59/14

Gesetze: § 290 Abs 1 Nr 5 InsO vom

Restschuldbefreiung: Pflicht des Schuldners zur Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung seiner Eigentumswohnung

Leitsatz

Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung, bei deren Verletzung die Restschuldbefreiung zu versagen wäre.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 6 Nr. 51
DStR 2016 S. 758 Nr. 12
NJW 2016 S. 8 Nr. 1
NJW-RR 2016 S. 174 Nr. 3
WM 2016 S. 46 Nr. 1
YAAAF-32498

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