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BSG Urteil v. - B 1 KR 13/15 R

Gesetze: § 12 Abs 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 17b Abs 2 S 1 KHG, § 7 S 1 KHEntgG, § 8 Abs 1 KHEntgG, § 9 KHEntgG, § 2 Abs 4 KFPVbg 2009, § 3 Abs 3 KFPVbg 2009, Anl 1 Teil a Nr I08E KFPVbg 2009, Anl 1 Teil a Nr J23Z KFPVbg 2009, KFPVbg 2005

Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System - Messung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung unabhängig von hypothetischen Geschehensabläufen - Kürzung einer sachlich-rechnerisch richtigen Fallpauschale einer Krankenhausabrechnung bei unwirtschaftlicher Verweildauer

Leitsatz

1. Die sachlich-rechnerische Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung ist unabhängig von hypothetischen Geschehensabläufen ausschließlich am tatsächlichen Behandlungsverlauf zu messen.

2. Eine sachlich-rechnerisch richtige Fallpauschale einer Krankenhausabrechnung ist bei unwirtschaftlicher Verweildauer grundsätzlich um die betroffenen Tage zu kürzen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:171115UB1KR1315R0

Fundstelle(n):
JAAAF-32584

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