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BGH Urteil v. - I ZR 23/14

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke für Schokoladenriegel - Bounty

Leitsatz

Bounty

Besteht zwischen einer verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Klagemarke und der beanstandeten, für identische Waren verwendeten Form eine hochgradige Zeichenähnlichkeit, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt (Fortführung von , BGHZ 171, 89 Rn. 31 - Pralinenform I und Urteil vom , I ZR 17/05, GRUR 2010, 1103 Rn. 28 = WRP 2010, 1508 - Pralinenform II).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:211015IZR23.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 65 Nr. 2
JAAAF-41536

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