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FinMin Schleswig-Holstein - akt. Kurzinfo ESt 19/2012 VI 309 - S 2810 - 011

Grenzüberschreitende Anrechnung von Körperschaftsteuer;

Auswirkungen der  – Meilicke I);
 – Meilicke II)

Schlussurteil des BFH zu den ; Verfassungsbeschwerde; Aktenzeichen BVerfG:
; Aktenzeichen BFH:

Bezug:

Das FG Köln hatte dem Fragen im Zusammenhang mit der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer vorgelegt.

Die auf den Vorlagebeschluss des FG Köln ergangene Entscheidung des EuGH datiert vom .

Das die Klage mangels entsprechender Nachweise abgewiesen und entschieden, dass es für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht ausreichend sei, wenn eine Bank die anrechenbare ausländische Steuer lediglich aus dem Körperschaftsteuergesetz ableite und bescheinige. Denn hieraus ergebe sich nicht, dass die Steuer von dem ausländischen Unternehmen auch tatsächlich entrichtet wurde.

Die vom FG Köln zugelassene Revision wurde mit als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Gegen das wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (Aktenzeichen ).

In einem Parallelverfahren zu dem Verfahren vor dem FG Köln wurde von dem zu der Frage der Anrechnung von ausländischer Körperschaftsteuer Stellung genommen.

Demnach ist zum Nachweis der ausländischen Körperschaftsteuer zwar ...

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